{"id":236,"date":"2019-04-19T13:14:49","date_gmt":"2019-04-19T13:14:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.faixconsulting.com\/?page_id=236"},"modified":"2026-06-09T08:08:26","modified_gmt":"2026-06-09T08:08:26","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.faixconsulting.com\/de\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-indent: 0;\">Vertragsbedingungen f\u00fcr Dienstleistungen von Faix Consulting<\/p>\n<p style=\"text-indent: 0;\">1 Art und Umfang der Dienstleistung<\/p>\nDer Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden nur in Form einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Vertrag wirksam.\n\nDer Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das f\u00fcr die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.\n<p style=\"text-indent: 0;\">2 Zusammenarbeit der Vertragspartner<\/p>\nWerden im Vertrag ausdr\u00fccklich Kontaktpersonen der Vertragspartner benannt, sind ausschlie\u00dflich diese die verantwortlichen Ansprechpartner.\n\nDer Auftraggeber wird W\u00fcnsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschlie\u00dflich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner \u00fcbermitteln und den \u00fcbrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Auftraggeber, auch wenn sie Leistungen in dessen R\u00e4umen erbringen.\n\nDie Vertragspartner werden sich wechselseitig unverz\u00fcglich \u00fcber geltend gemachte Anspr\u00fcche Dritter verst\u00e4ndigen. Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Anspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.\n<p style=\"text-indent: 0;\">3 Austausch von Personen<\/p>\nSofern nicht anderweitig vereinbart ist der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Vertragserf\u00fcllung eingesetzten Personen durch andere zu ersetzen. Bei der Auswahl wird der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers angemessen ber\u00fccksichtigen.\n<p style=\"text-indent: 0;\">4 Rechte an den verk\u00f6rperten Dienstleistungsergebnissen<\/p>\nDer Auftragnehmer r\u00e4umt dem Auftraggeber das nicht ausschlie\u00dfliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht \u00fcbertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verk\u00f6rperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schlie\u00dfen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.Die \u00dcbertragung der Nutzungsrechte erfolgt fr\u00fchestens mit vollst\u00e4ndiger Zahlung der Verg\u00fctung. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag.\n<p style=\"text-indent: 0;\">5 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers<\/p>\nDer Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterst\u00fctzen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Mitarbeiter sowie die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollst\u00e4ndig und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellen und bei Arbeiten im Hause des Auftraggebers die erforderlichen R\u00e4umlichkeiten und die erforderliche technische Ausr\u00fcstung zur Verf\u00fcgung stellen. Dar\u00fcberhinausgehende Mitwirkungsleistungen bed\u00fcrfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag.\n<p style=\"text-indent: 0;\">6 Verg\u00fctung<\/p>\n<p style=\"text-indent: 0;\">6.1<\/p>\nEine im Vertrag vereinbarte Verg\u00fctung nach Aufwand ist das Entgelt f\u00fcr den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten verg\u00fctet. Der Auftragnehmer erstellt monatlich nachtr\u00e4glich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit der Rechnung Leistungsnachweise beigef\u00fcgt sind, gelten diese als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einw\u00e4nde geltend macht.\n<p style=\"text-indent: 0;\">6.2<\/p>\nReisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verg\u00fctet.\n<p style=\"text-indent: 0;\">7 Qualitative Leistungsst\u00f6rung<\/p>\n<p style=\"text-indent: 0;\">7.1<\/p>\nWird die Dienstleistung nicht vertragsgem\u00e4\u00df oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten f\u00fcr den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgem\u00e4\u00df zu erbringen. Voraussetzung ist eine R\u00fcge des Auftraggebers, die unverz\u00fcglich zu erfolgen hat, sp\u00e4testens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gr\u00fcnden auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdr\u00fccklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen. In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Verg\u00fctung f\u00fcr die bis zum Wirksamwerden der K\u00fcndigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen inkl. der Kosten gem\u00e4\u00df Ziffer 6.2. Die Verg\u00fctung entf\u00e4llt nur f\u00fcr solche Leistungen, f\u00fcr die der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Erkl\u00e4rung der K\u00fcndigung nachweist, dass sie f\u00fcr ihn nicht nutzbar sind und werden.\n<p style=\"text-indent: 0;\">7.2<\/p>\nWeitergehende Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsst\u00f6rungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.\n<p style=\"text-indent: 0;\">8 Sonstige Haftung<\/p>\n<p style=\"text-indent: 0;\">8.1<\/p>\nDie Haftung ist abschlie\u00dfend f\u00fcr qualitative Leistungsst\u00f6rungen in Ziffer 7 geregelt.\n<p style=\"text-indent: 0;\">8.2<\/p>\nIm \u00dcbrigen haftet der Auftragnehmer f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den wie folgt:\n<p style=\"text-indent: 0;\">8.2.1<\/p>\nBei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn von ihm eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unm\u00f6glichkeit vorliegt. Anspr\u00fcche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur f\u00fcr denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datensicherung durch den Auftraggeber f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust f\u00fchrenden Ma\u00dfnahme eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung durchgef\u00fchrt hat.\n<p style=\"text-indent: 0;\">8.2.2<\/p>\nAuch bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt, sofern der Schaden nicht durch leitende Angestellte des Auftragnehmers verursacht wurde. Bei einer Haftung f\u00fcr eine anf\u00e4ngliche Unm\u00f6glichkeit, Verzug sowie der Zusicherung von Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auch insoweit begrenzt.\n<p style=\"text-indent: 0;\">8.3<\/p>\nDie Haftungsbeschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df Ziffer 8.2 gelten nicht bei Vorsatz, bei der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.\n<p style=\"text-indent: 0;\">9 Verj\u00e4hrung<\/p>\nAnspr\u00fcche nach den Ziffern 7 und 8 verj\u00e4hren in 2 Jahren ab Kenntnis, sp\u00e4testens jedoch in 3 Jahren nach vollst\u00e4ndiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.\n<p style=\"text-indent: 0;\">10 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit<\/p>\n<p style=\"text-indent: 0;\">10.1<\/p>\nDer Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, \u00fcber die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis f\u00fcr ihn aus Gr\u00fcnden des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.\n<p style=\"text-indent: 0;\">10.2<\/p>\nVor \u00dcbergabe eines Datentr\u00e4gers an den Auftragnehmer stellt der Auftraggeber die L\u00f6schung schutzw\u00fcrdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.\n<p style=\"text-indent: 0;\">10.3<\/p>\nDer Auftragnehmer sorgt daf\u00fcr, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erf\u00fcllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist sp\u00e4testens vor der erstmaligen Aufnahme der T\u00e4tigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.\n<p style=\"text-indent: 0;\">10.4<\/p>\nAuftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverh\u00e4ltnisses erlangten vertraulichen Informationen, Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.\n<p style=\"text-indent: 0;\">11 Textform<\/p>\nSoweit nichts anderes geregelt ist, bed\u00fcrfen vertragliche Mitteilungen und Erkl\u00e4rungen mindestens der Textform.\n<p style=\"text-indent: 0;\">12 Anwendbares Recht<\/p>\nEs gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.\n<p style=\"text-indent: 0;\">13 Salvatorische Klausel<\/p>\nSollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, die unwirk-same oder nichtige Bestimmung durch eine g\u00fcltige Regelung zu ersetzen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Zweck weitestgehend erreicht wird.\n<p style=\"text-indent: 0;\">14 Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort<\/p>\nErf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche vertraglichen Leistungen ist Zurich\/Schweiz, sofern nichts anderes vereinbart ist. F\u00fcr Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferbedingungen betreffen, ist das Gericht am Sitz der beklagten Partei ausschliesslich zust\u00e4ndig. Das Rechtsverh\u00e4ltnis ntersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht.\n\nStand: 01.01.2026","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Vertragsbedingungen f\u00fcr Dienstleistungen von Faix Consulting 1 Art und Umfang der Dienstleistung Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden nur in Form einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Vertrag wirksam. 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