Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Dienstleistungen von Faix Consulting | Stand: 01.01.2026
1. Art und Umfang der Dienstleistung
Faix Consulting (“Auftragnehmer”) erbringt spezialisierte Ingenieurs-, Robotik-, Strategie- und KI-Beratungsdienstleistungen für Geschäftskunden (“Auftraggeber”) gemäß individuellen Leistungsvereinbarungen (SOW).
Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich werkvertragliche Leistungen mit messbaren Abnahmekriterien schriftlich vereinbart sind, stellen alle Leistungen Beratungsverträge nach dem Auftragsrecht des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 394 ff. OR) dar. Der Auftraggeber trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt, die wirtschaftliche Umsetzung und die ordnungsgemäße Datensicherung. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik.
2. Zusammenarbeit und Projektsteuerung
Werden im Vertrag ausdrücklich Kontaktpersonen benannt, fungieren ausschließlich diese als verantwortliche Projektansprechpartner. Der Auftraggeber richtet fachliche Vorgaben ausschließlich an den benannten Projektleiter. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Fachkräfte treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn Leistungen in dessen Geschäftsräumen erbracht werden.
3. Einsatz von Fachkräften
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Spezialisten einzusetzen oder auszutauschen, wobei die berechtigten Interessen und Projektanforderungen des Auftraggebers angemessen berücksichtigt werden.
4. Rechte an den Dienstleistungsergebnissen (Immaterialgüterrecht)
Mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das nicht-ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten verkörperten und digitalen Dienstleistungsergebnisse (Zwischenberichte, CAD-Modelle, Mechatronik-Architekturen, Firmware-Pipelines und agentische KI-Skripte) für den vereinbarten Vertragszweck zu nutzen.
Eine Weitergabe oder Einräumung weitergehender Verwertungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Vorbestehende Werkzeuge, Software-Frameworks und Bibliotheken des Auftragnehmers verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Auftragnehmers.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang rechtzeitig und unentgeltlich. Hierzu gehört die Bereitstellung notwendiger Spezifikationen, Mitarbeiterkontakte, Testumgebungen und Systemzugänge. Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen und Wartezeiten werden zu den vereinbarten Vergütungssätzen in Rechnung gestellt.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Rechnungen werden monatlich nachträglich mit beigefügten Leistungsnachweisen gestellt. Rechnungen und Leistungsnachweise gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt begründete Einwände schriftlich geltend macht.
Reisezeiten, Reisekosten und projektspezifische Nebenkosten werden nach den vertraglichen Regelungen erstattet.
7. Qualitative Leistungsstörungen
Wird eine Beratungsdienstleistung fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Frist ohne Mehrkosten nachzubessern. Voraussetzung ist eine schriftliche Rüge des Auftraggebers innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis.
Gelingt die Nachbesserung wesentlicher Leistungsteile innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht, ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt. In diesem Fall besteht ein Vergütungsanspruch für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Teilleistungen.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts:
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust bei unterlassener ordnungsgemäßer Datensicherung ist ausgeschlossen.
- In allen Haftungsfällen ist der Ersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal bis zur Höhe des im vorangegangenen 12-Monats-Zeitraum unter dem betroffenen Einzelvertrag gezahlten Honorars.
- Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Körperschäden bleibt von diesen Beschränkungen unberührt.
9. Verjährung
Vertragliche Ansprüche verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch 3 Jahre nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.
10. Geheimhaltung & Moderne KI-Datensicherheit
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
KI-Datensicherheit: Der Auftragnehmer sichert zu, dass proprietärer Programmcode, vertrauliche CAD-Konstruktionen und nicht-öffentliche technische Daten des Auftraggebers zu keinem Zeitpunkt ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers in öffentliche Trainings-Pipelines generativer KI-Modelle eingegeben werden.
11. Textform
Vertragliche Vereinbarungen, Änderungen und Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (einschließlich E-Mail).
12. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht ausschließlich dem materiellen Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und internationaler Kollisionsnormen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Zürich, Schweiz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.